Vorsorge Thema S.5
Für den Fall,
dass Sie infolge einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr selbst entscheiden können, sollten Sie sich abgesichert haben. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass Eheleute bei Geschäften oder auch in der Ausübung von Patientenrechten sich gegenseitig vertreten können bzw. auch nahen Angehörigen (Kinder) solche Rechte zustehen. Deshalb sollten Sie ihren Willen in gesunden Tagen schriftlich niederlegen.
Patientenverfügung
In der Patientenverfügung können Sie Ihre Wünsche gegenüber Ärzten bezüglich medizinischer Behandlung/Nichtbehandlung oder Behandlungsbegrenzung schriftlich äußern.
Vorsorgevollmacht
Über eine Vorsorgevollmacht ernennen Sie einen oder mehrere Bevollmächtigte (Ehegatte, Kind usw.), welche sich um die finanziellen Angelegenheiten kümmern.
Außerdem können Sie festlegen, dass auch Entscheidungen im Hinblick auf Ihre ärztliche Behandlung oder Pflege/Betreuung getroffen werden.
Betreuungsverfügung
Falls für Sie eine Vorsorgevollmacht nicht in Frage kommt, sollten Sie über eine Betreuungsverfügung Ihren Betreuer festlegen- Ansonsten wird dieser durch das Vormundschaftsgericht bestellt.
Bevor Sie eine entsprechende Verfügung/ Vollmacht abfassen oder einen Rechtsanwalt/Notar beauftragen, empfehle ich Ihnen: Das Büchlein „Patientenverfügung und andere Vorsorgemöglichkeiten“ von Jan Bittler (8,95 Euro) zu lesen, sich von dem Experten Ihres Stadt- oder Kreisseniorenrates beraten zu lassen. Die vom Justizministerium Baden Württemberg empfohlene Patientenverfügung erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Kreisseniorenrats Parkstr.16, 71034 Böblingen (Tel. 07031663 234).
Im Internet finden Sie eine große Anzahl von Vorschlägen (Vordrucken), wie man eine Vorsorgevollmacht gestalten kann z.B.: www.bmi.bund.de Ratgeber&Broschüren – Betreuugsrecht – mehr dazu- Vorsorgevollmacht www.justizministerium-bw.de – Suchen:
Eingabe Vorsorgevollmacht www.agiburg.de – Formulare- Vorsorgevollmacht (Amtsgericht Bad Iburg)
Hermann-Josef Stephan